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Dieses Thema hat 0 Antworten
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vagabund62 Offline

Held des Forums


Beiträge: 237

25.07.2010 06:30
Gesetzliches bei Piercings Zitat · Antworten

Piercings bei Minderjährigen

Gepierct wird jeder Jugendliche nach Vollendung des 14. Lebensjahres, wenn der Erziehungsberechtigte zur Vertragsunterzeichnung mit folgenden Unterlagen anwesend ist:


- Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten

- Ausweiskopie der zu piercenden Perso

- Einverständniserklärung der Eltern


Bei Jugendlichen nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist es ausreichend, wenn der Jugendliche von einer volljährigen Person begleitet wird (Freund, Freundin, etc.) und dem Piercer folgende Dokumente vorlegen kann:


1. Der Vertrag

Die Einverständniserklärung muss den Namen und die Adresse der Person enthalten, welche dann später auch gepierct wird. Der Vertrag muss von der zu piercenden Person und von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Einwilligung in die Körperverletzung als auch für die Abnahme, wenn der Erziehungsberechtigte nicht anwesend sein sollte(siehe auch: letzter Vertragsabschnitt).

2. Einverständniserklärung

Auf der Rückseite des Vertrages benötigen wir eine handschriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Diese muss den Namen des Kindes, den Namen des Erziehungsberechtigten, die zu piercende Stelle und Datum/Unterschrift beinhalten. Beispiel: Hiermit erlaube ich, Margot Muster, meiner Tochter Petra Muster, sich den Bauchnabel piercen zu lassen. (Datum und Unterschrift)

3. Ausweise

Wir benötigen eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen. Alternativ zum Personalausweis akzeptieren wir ausschliesslich folgende Dokumente:

- Führerschein

- Reisepass

- Kinderausweis

- Aufenthaltsgenehmigung.


Sollte der Name des Kindes nicht mit dem des Erziehungsberechtigten übereinstimmen(z. B. nach einer Scheidung), so ist ebenfalls eine Dokumentkopie(z. B. Scheidungsurteil etc.) vorzulegen, welche den Namensunterschied aufklärt. Bei Minderjährigen beschränken wir uns auf folgende Piercings: Augenbraue, Nase, Ohr, Zunge, Bauchnabel, Lippenbändchen. Sollten bei einem Minderjährigen beide Elternteile verstorben sein, so müssen alle o.g. Dokumente vom gesetzlichen Betreuer ausgestellt werden. Bitte ruft uns kurz vor Eurem Besuch an, damit wir nochmals telefonisch überprüfen können, ob auch wirklich alle wichtigen Dokumente vorhanden sind.


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